Wichtige Punkte zur Bewirtung auf unseren Außenflächen

Endlich können wir Euch – nach über einem halben Jahr – wieder auf unseren Außenflächen bewirten. Allerdings gibt es dazu ein paar Dinge zu beachten:

Einzelperson bzw. ein Hausstand:
Kommt Ihr alleine oder mit Eurem Hausstand sind außer der Registrierung und den allgemein geltenden Regeln FFP2-Maske (außer am Tisch) und Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen keine weiteren Punkte zu beachten.

  • Zwei Haushalte (max. 5 Personen):
    Wenn Ihr Euch mit einem anderen Hausstand trefft, gelten – zusätzlich zu den allgemein gültigen Regeln Registrierung, FFP2-Maske (außer am Tisch) und Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen – noch folgende Regeln (bei 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100):
  • Nachweis eines negativen PCR-Tests (nach neuester Verordnung max. 24 Stunden alt) oder der
  • Nachweis eines negativen Schnelltests (max. 24 Stunden alt) oder der
  • Nachweis der zweiten erfolgten Impfung vor mehr als zwei Wochen.
  • Außerdem gilt als „Genesener“, wer ein positives PCR-Testergebnis vorlegen kann, das mindestens 28 Tage jedoch maximal 6 Monate alt ist.
  • Der (ärztliche) Nachweis von Antikörpern gilt aktuell leider nicht!

Hört sich ganz schön kompliziert an!? Unser Servicepersonal hilft euch gerne bei der Beantwortung Eurer Fragen zu diesem Thema. Auf Diskussionen dazu lassen wir uns nicht ein!